Bundesweit einheitlich wird diese Fortbildung von den IHKs angeboten. Zur Prüfung wird zugelassen, wer entweder eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens drei in der Sicherheitswirtschaft vorweisen kann. Die Prüfung besteht aus einer zwei- bis fünfstündigen schriftlichen Prüfung und einem 30- bis 40-minütigem Situationsbezogenen Fachgespräch. Inhaltlich werden die Gebete „Rechtskunde“, „Dienstkunde“, „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“ und „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“ geprüft. Die Vorbereitung ist nicht vorgeschrieben, branchenkundige Bildungseinrichtungen, z. B. die vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschulen, bieten Vorbereitungsmaßnahmen an. Die Dauer der Vorbereitung beträgt 200 bis 240 Stunden.

GSSK bei Berufenet Besondere Rechtsvorschrift der IHK Hamburg zurück zu Übersicht

BDSW Schulen © 2024 . Alle Rechte vorbehalten.